Um eine Hundemarke zu beantragen, müssen Sie sich an Ihre örtliche Bezirksverwaltung für städtische Umwelt und Abwasserentsorgung oder an das von ihr beauftragte Straßenverkehrsamt wenden, oder Sie können sich an Ihren Gemeinde- oder Nachbarschaftsausschuss wenden. Die für städtische Umwelt und Hygiene zuständige Bezirksverwaltung oder das von ihr beauftragte Straßenverkehrsamt prüft die Eignung des Antragstellers zur Hundehaltung, und wenn er/sie die Anforderungen erfüllt, wird er/sie zur Registrierung zugelassen. Folgen Sie den Anweisungen und Sie erhalten einen Hundeführerschein und eine Hundemarke.
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