Wie reist man mit einem Hund im Zug? Wenn Sie mit einem Hund im Zug reisen, müssen der Besitzer und der Hund im selben Zug sein. Auch als Pseudo-Begleitung wird das Haustier im Gepäckwagen untergebracht, um als Gepäck aufgegeben zu werden. Das Wichtigste bei der Einreise Ihres Haustieres mit der Bahn ist, dass Sie eine Quarantänebescheinigung einer von der Bahn zugelassenen Tier- und Pflanzenquarantänestation vorweisen können. Wenn der Hund nicht geimpft ist, können Sie sich direkt an die Quarantänestation der Bahn – die bahntierärztliche Station – wenden, um die Impfung durchführen zu lassen und die Bescheinigung zu erhalten; wenn der Hund geimpft ist, die Bescheinigung aber von der Bahn nicht anerkannt wird, müssen Sie sich an eine von der Bahn anerkannte Quarantänestation wenden, um die Bescheinigung zu erneuern. Ein Gesundheitszeugnis und eine Bescheinigung über ein nicht infiziertes Gebiet sind ebenfalls erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Sie die Bescheinigung bzw. die Verlängerung der Bescheinigung 1-2 Tage vor dem Einsteigen in den Zug beantragen müssen; ein zu früher Zeitpunkt ist nicht zulässig. In der Regel müssen die Käfige aus einer stahlverstärkten Konstruktion bestehen und mit einer Kotwanne unter dem Gestell oder einem Sack oder einer Baumwollmatte unter dem Gestell versehen sein, damit die Fäkalien nicht auslaufen und andere Waren kontaminieren können. Die Seiten des Käfigs müssen mit Klettergriffen (die auch aus Draht bestehen können) zum Herausziehen versehen sein, und die Öffnungen des Käfigs müssen verschnürt sein.
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